Bertold Werkmann © fotolia.de

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Wie es um die Steuergesetze 2013 bestellt ist - ein Zwischenstand

Kurz vor Weihnachten 2012 schafften bekanntlich einige Steuergesetze keinen Durchbruch im Vermittlungsausschuss, etwa das Abkommen mit der Schweiz oder die Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Ähnlich sah es im Bundesrat aus, der nur wenige Tage später dem Jahressteuergesetz 2013 oder dem Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz die Zustimmung verweigerte.

Die unterschiedlichen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und Bundesrat ergaben dieses von vielen Experten erwartete Gesetzgebungschaos, das nicht selten wahlkampftaktische Gründe hatte. Viele die Steuer betreffende Gesetze - aber auch in anderen Rechtsbereichen - konnten deshalb bis Zünden der Silvesterraketen 2012/13 nicht zum Abschluss gebracht werden. Damit ergab sich das unangenehme Dilemma, dass Steuerzahler nicht verbindlich wussten, auf welche Änderungen sie sich im Steuerrecht einstellen mussten und welche geplanten Neuregelungen noch entfielen.

Seit dem Jahreswechsel hat sich jedoch einiges getan, so dass der Bundesrat in der Sitzung vom 01.03.2013 zu zahlreichen Gesetzen entschieden hat. So bestätigte er nach dem Bundestag die zuvor im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromisse zu den Bewertungsreserven der Lebensversicherer und zur Besteuerung der Streubesitzdividenden. Auch verbesserte Rechte für unverheiratete Väter, Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Altenpflege sowie zur Stärkung des Ehrenamts und Änderungen im Versicherungsrecht fanden die Billigung der Länder. Änderungen bei der Riester-Rente überwies der Bundesrat in den Vermittlungsausschuss: Diese müssen nun nachverhandelt werden.

Immerhin: Der Bundesrat billigte jetzt 15 Gesetze. Im Hinblick auf die Steuern wurden im Einzelnen folgende Maßnahmen entschieden:

  1. Die Länder haben den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 beschlossen. Er enthält zahlreiche Rechtsänderungen, die das deutsche Steuerrecht u.a. an europäische Vorgaben anpassen sollen. Die Länder legen den Entwurf vor, weil das vom Bundestag im Oktober 2012 beschlossene Jahressteuergesetz 2013 nach intensiven Verhandlungen im Vermittlungsausschuss letztlich scheiterte. Der Bundestag hatte den vom Vermittlungsausschuss mehrheitlich beschlossenen Einigungsvorschlag (der auch die steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften einschloss) am 17.01.2013 abgelehnt. Da das gescheiterte Gesetz für die Länder unverzichtbare steuerliche Maßnahmen enthielt, soll mit der Vorlage ein neuer Versuch unternommen werden, das Jahressteuergesetz 2013 (ohne die Regelungen zu den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften) doch noch in Kraft zu setzen. Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.
  2. Der Bundesrat hat das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz, das die private Altersvorsorge (u.a. die sogenannte Riester-Rente) stärken und den Verbraucherschutz bei verschiedenen Altersvorsorgeprodukten verbessern soll, in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Der Rat vertritt die Ansicht, dass das Gesetz das in Wohneigentum investierte Altersvorsorgekapital im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstigt. Zudem sei die Anhebung des Förderhöchstbetrags bei den Vorsorgeaufwendungen um 20 % unangemessen und gehe weit über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus. Die Länder sehen auch die Gefahr, dass es durch die Änderungen langfristig zu erheblichen Steuerausfällen kommen kann.
  3. Die Länder haben dem Ehrenamtsstärkungsgesetz zugestimmt, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement entbürokratisiert und flexibilisiert. In einer Entschließung macht der Bundesrat zugleich deutlich, dass Maßnahmen zur Stärkung und Förderung der Zivilgesellschaft ein sicheres Fundament der Staatsfinanzen erfordern. Dem widerspreche jedoch, dass Unternehmen unter Ausnutzung aktueller BFH-Rechtsprechung derzeit durch gezielte Vereinbarung von Schuldübernahmen ihre Steuerlast erheblich mindern können. Hierdurch drohten Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Die notwendigen gesetzlichen Regelungen müssten noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten, um eine Erosion der Steuerbemessungsgrundlagen zu verhindern, verlangt der Bundesrat. Ziel des Gesetzes ist es, ehrenamtliche Tätigkeiten weiter zu erleichtern. Hierzu entschärft es u.a. die Haftungsregelungen für ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder im Einkommensteuer- und Zivilrecht. Zudem hebt es die Freibeträge für die sog. Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale um bis zu 300 € an. Dies entspricht Forderungen, die der Bundesrat in der Vergangenheit mehrfach erhoben hatte.
  4. Die Länderkammer will Lebenspartnerschaft und Ehe im Einkommensteuerrecht gleichstellen. Mit einem beschlossenen Gesetzentwurf streben die Länder eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes und der betroffenen Nebengesetze an. Zur Begründung führen sie aus, dass das im Jahr 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare zwar das neue familienrechtliche Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft geschaffen hat, die Lebenspartner gegenüber Ehepartnern jedoch bis heute einkommensteuerrechtlich benachteiligt sind. Der Gesetzentwurf soll nunmehr die vollständige Gleichstellung bewirken. Er wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Da der Bundesrat den Entwurf als besonders eilbedürftig bezeichnet, hat ihn die Regierung innerhalb von drei Wochen an den Bundestag weiterzuleiten. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
  5. Die Länder haben einem Gesetz zugestimmt, das Unterschiede bei der Kapitalertragsteuer zwischen in- und ausländischen Investoren im Bereich der sogenannten Streubesitzdividende (bei einer Beteiligung von weniger als 10 % am Gesamtkapital einer Gesellschaft) beseitigt. Zukünftig werden auch Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleineren Unternehmensbeteiligungen besteuert. Dies soll die vom EuGH geforderte Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften beim Streubesitz sicherstellen. Diese Lösung wurde nach längeren Verhandlungen im Vermittlungsausschuss am vergangenen Dienstag erreicht, nachdem der Bundesrat dem ursprünglichen Gesetz des Bundestags (das eine Freistellung ausländischer Kapitalgesellschaften von der Steuerlast vorsah) im Dezember vergangenen Jahres die Zustimmung verweigert hatte.

Praxishinweis

Der 233-seitige Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013, den der Bundesrat am 01.03.2013 beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat, kommt von den Ländern Rheinland-Pfalz, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Er enthält die Bestandteile des ursprünglichen Jahressteuergesetzes 2013 sowie weitere Regelungen, über die im Vermittlungsausschuss Einvernehmen erzielt worden war. Inhaltlich werden damit auch die geplanten steuerverschärfenden Maßnahmen wieder auf den steuerpolitischen Terminkalender gesetzt, z.B.

  • Verlustverrechnungsbeschränkung im Rückwirkungszeitraum bei bestimmten Umwandlungen,
  • Eindämmung der sog. Cash-GmbH bei der Erbschaftsteuer,
  • RETT-Blocker-Strukturen bei der Grunderwerbsteuer,
  • Einführung des Korrespondenzprinzips bei hybriden Finanzierungen.

Wann welcher Entwurf letztlich mehrheitsfähig ist und verabschiedet bzw. in Kraft treten wird (oder auch nicht), ist mit Spannung zu erwarten.

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013, Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Nordrhein-Westfalen v. 22.02.2013, BR-Drs. 139/13 (Beschluss)
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG), Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 08.02.2013, BR-Drs. 72/13 (Beschluss)
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz), Beschluss des Bundesrates v. 01.03.2013, BR-Drs. 73/13 (Beschluss)
Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht, Gesetzentwurf des Bundesrates v. 01.03.2013, BR-Drs. 137/13 (Beschluss)
Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09, Beschluss des Bundesrates v. 01.03.2013, BR-Drs. 146/13 (Beschluss)

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - vom 05.03.13