FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.09.1999 (5 K 1660/98)
Streitig ist die Anerkennung des Mietverhältnisses mit dem Sohn. Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die Kläger sind Eigentümer des Anwesens in S., das zwei nicht gegeneinander [...]