FG Münster - Beschluss vom 23.08.1999 (3 V 4801/98 VSt)
Der Antragsteller war bis 1984 beim A,-verband in A. als Jurist tätig, und zwar ab 1964 als dessen Geschäftsführer. Dann wurde er zum Geschäftsführer der B,-GmbH in B. bestellt. Weiter war er u.a., [...]