BFH - Beschluss vom 25.09.2002 (IX B 4/02)
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Zum Teil entspricht ihre Begründung nicht den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO); dazu siehe unter 1. b, 2. b und 3., [...]