FG Hamburg - Urteil vom 20.09.2002 (IV 462/98)
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte gegenüber der Klägerin zu Recht eine Sanktion in Höhe von DM 6.009,16 und darauf einen 20%igen Zuschlag in Höhe von DM 1.201,83, insgesamt einen Betrag in Höhe von DM [...]