FG Köln - Urteil vom 22.01.2004 (10 K 2312/00)
Die Beteiligten streiten über die Abziehbarkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers. Der Kläger ist Dipl.-Ingenieur. Er erzielte im Streitjahr 1996 als leitender Angestellter der Firma ... AG ein Jahresgehalt [...]