FG Köln - Urteil vom 17.08.2004 (5 K 892/03)
Zwischen den Parteien ist die Höhe der Grunderwerbsteuer streitig, zum einen im Hinblick auf die Gegenleistung, zum anderen im Hinblick auf den anzuwendenden Grunderwerbsteuersatz. Mit notariellem Vertrag vom [...]