OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 08.12.2023 (12 E 275/23)
Der angegriffene Beschluss wird geändert. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Verfahren wird auf 367,23 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Das Verfahren [...]