LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 20.02.2024 (L 6 AS 1561/23 B)
Die Beschwerde des Erinnerungsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 19.09.2023 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1. Der Senat entscheidet über die Beschwerde mit den beiden [...]