FinMin Thüringen - Erlass vom 22.07.2004 (S 2760 A - 1 - 205.2)
1. Das Insolvenzverfahren kann sich gemäß §§ 157, 159, 165 ff. Insolvenzordnung (InsO) darauf richten, die Vermögensgegenstände zu verwerten und die Gläubiger zu befriedigen; hierzu gehört auch der Fall, in dem das [...]