BGH - Urteil vom 28.05.1986 (3 StR 103/86)
Vgl. auch: BGHSt 4, 36; BGHSt 23, 319 (Täter einer Steuerhinterziehung kann nicht nur der Steuerschuldner, sondern in der Regel jedermann sein, sofern er nur die Voraussetzungen erfüllt, die das Gesetz an die [...]