BFH - Beschluß vom 27.04.1999 (III B 43/98)
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unbegründet. Der Senat hat zwar Bedenken gegen die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung, doch rechtfertigen die von dem Beklagten und Beschwerdeführer [...]