FG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.01.2002 (2 K 3/02)
Streitig ist in den Veranlagungszeiträumen 1990 bis 1993, ob der Kläger in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtig gewesen ist bzw. wo er seinen Wohnsitz gehabt hat. Die Kläger sind Eheleute, die seit dem 27. [...]