BFH - Beschluss vom 27.02.2003 (IV E 4/02)
Die Erinnerungsführer waren Gesellschafter einer GbR. Gegen nach einer Außenprüfung ergangene --teils geänderte, teils erstmalige-- Bescheide über Gewerbesteuermessbeträge 1992 bis 1995, Gewinnfeststellung 1990 bis [...]