BFH - Beschluss vom 18.08.2004 (I B 87/04)
I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), eine GmbH, hat ihren Sitz in der Gemeinde E. Eine weitere Betriebsstätte befindet sich in N, einer Gemeinde, die keine Gewerbesteuer-Hebesätze [...]