BFH - Beschluss vom 27.07.2004 (XI B 42/04)
I. Streitig ist, ob die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) aus Billigkeitsgründen Einkommensteuer, die auf eine nicht anerkannte Spende von 700 000 DM entfällt, nicht zu entrichten haben. Der Kläger errichtete 1994 [...]