FG Hamburg - Urteil vom 27.04.2005 (II 116/03)
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte verpflichtet ist, den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid 1999 zu ändern und nachträglich erklärte außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 41.480 DM zu [...]