FG Hamburg - Urteil vom 18.08.2005 (III 414/03)
Die Beteiligten streiten darüber, ob Zinsaufwendungen für ein Darlehen, das der Kläger zu 1. aufgenommen hat, um sich an seinem Arbeitgeber, einer GmbH, zu beteiligen, als Werbungskosten bei den klägerischen Einkünften [...]