BFH - Beschluss vom 11.08.2005 (VII B 312/04)
I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), der Geschäftsführer der X-GmbH (GmbH) war, wurde vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) für zurückgeforderte Vorsteuern, denen Scheingeschäfte zugrunde lagen, [...]