BFH - Beschluss vom 22.07.2005 (II B 121/04)
I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat im Jahr 1997 auf seinem in A gelegenen Grundstück ein Zweifamilienhaus errichtet. Die Hauptwohnung hat eine Wohnfläche von 228,42 qm, die abgeschlossene Einliegerwohnung [...]