FG Hessen - Beschluss vom 20.07.2006 (6 V 1316/06)
Der Antragsteller versucht, ein Unternehmen für Umzugsservice aufzubauen. Seinen Lebensunterhalt bestreitet er von Arbeitslosengeld, im Jahre 2005 in Höhe von 573,27 Euro monatlich, ab 1.3.2006 in Höhe von 631,51 Euro [...]