BFH - Beschluss vom 30.05.2007 (X B 194/06)
Die Beschwerde ist unzulässig. Hierbei kann offenbleiben, ob dies bereits deshalb der Fall ist, weil die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ihre gegen das angefochtene Urteil gerichtete Beschwerde nicht [...]