BFH - Beschluss vom 02.05.2007 (VI B 139/06)
Die Beschwerde ist unbegründet. 1. Das Finanzgericht (FG) hat die Abweisung der Klage auf zwei jeweils tragende Gründe gestützt, nämlich zum einen, dass die als Werbungskosten geltend gemachten Ausgaben nicht i.S. von [...]