FG Köln - Urteil vom 01.08.2008 (5 K 1751/06)
Die Klägerin und ihr geschiedener, zwischenzeitlich verstorbener Ehemann waren zu je 1/2 Miteigentümer des Grundbesitzes Gemarkung ..., Flur 3 Nr. 24/1. Die Klägerin hatte dem Ehemann den Hälfteanteil im Jahre 1977 [...]