BFH - Beschluss vom 14.07.2008 (VII B 77/08)
Das Rechtsmittel ist unzulässig. 1. Vor dem Bundesfinanzhof muss sich jeder Beteiligte, sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Behörde handelt, durch einen Rechtsanwalt, [...]