FG Hamburg - Urteil vom 27.08.2009 (2 K 185/07)
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Unterschiedsbetrag gem. § 5a Abs. 4 EStG abweichend von der Beteiligung der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen entsprechend der im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen [...]