FG München - Urteil vom 11.08.2016 (10 K 746/16)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die bis zum 1. August 2016 entstandenen Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 53/100, der Beklagte zu 47/100. Die danach entstandenen Kosten des Verfahrens tragen die Kläger [...]