FG München - Urteil vom 16.02.2016 (6 K 2600/13)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. I. Die Klägerin, eine Bank, war im Streitjahr 2006 Eigentümerin von ......... Namensstückaktien der X-Beteiligungsaktiengesellschaft (im [...]