OLG Düsseldorf - Beschluss vom 23.03.2017 (I-20 U 139/15)
Der im Urteil des Senats vom 07.02.2017 auf 15.000,- € festgesetzte Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 375.000,- € erhöht. Der Streitwert war wie vom Kläger angeregt gemäß § 63 Abs. 3 Nr. 1 GKG zu erhöhen, da [...]