LSG Bayern - Urteil vom 01.03.2018 (L 4 KR 348/17)
I. Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 05.05.2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. [...]