LSG Bayern - Urteil vom 28.06.2018 (L 4 KR 509/17)
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 16. Februar 2017 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. IV. Der [...]