BMF - Schreiben vom 02.01.1991 (IV C 5 - S 1300 - 286/90)
Wie die Übersicht zeigt, werden verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. Steuerfestsetzungen sind in geeigneten Fällen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiß ist, ob [...]