ESt Rente: Wichtige Regelungen bei der Besteuerung der Rente

Seit 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung von Renten. Das bedeutet, dass Renten seit einem Beschluss von 2005 besteuert werden müssen. Alle Rentner, welche vor 2005 in Rente gegangen sind, beziehen weiterhin eine steuerfreie Rente. Der zu besteuernde Anteil der Rente steigt bis 2040 jedes Jahr.

Dabei hängt es vom Renteneintrittsjahr ab, wie hoch der Prozentsatz bei der Versteuerung der Rente ist. So müssen Ihre Mandanten 2022 beispielsweise 82 % Ihrer Rente besteuern. Rentner, die 2040 in Rente gehen, müssen jedoch Ihre komplette Rente besteuern. Um Doppelbesteuerung zu verhindern, steigen die Freibeträge bei den Rentenversicherungsbeiträgen jährlich.  

 

Rente: Anpassung des steuerfreien Anteils wegen Mütterrente

Welche Folgen hat die sog. Mütterrente für die Rentenbesteuerung? Der BFH hat klargestellt, dass die verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten bei Eltern auch zu einer Anpassung des bisherigen Rentenfreibetrags führt. Hierbei bleiben zwischenzeitliche regelmäßige Rentenerhöhungen außer Betracht. Zudem ist der BFH auf die Öffnungsklausel eingegangen, die eine Doppelbesteuerung vermeiden soll. Hier mehr zum Urteil vom 14.12.2022 (X R 24/20) erfahren.

 

Altersrente: Besteuerung bei aufgeschobenem Rentenbeginn

Welche steuerlichen Folgen hat es, wenn Versicherte beantragen, den Rentenbeginn hinauszuschieben? Nach welchem Zeitpunkt richtet sich dann der Freibetrag bzw. Besteuerungsanteil? Der BFH hat klargestellt, dass es auf das Jahr ankommt, in dem die Voraussetzungen des Rentenanspruchs erfüllt sind. Hier lesen Sie alle Hintergründe des Urteils vom 31.08.2022 (X R 29/20)!

 

Rente: Wann liegt eine Doppelbesteuerung vor?

Wie kann eine doppelte Besteuerung bei der Altersrente nachgewiesen werden? In seiner aktuellen Entscheidung vom 24.08.2021 hat der Bundesfinanzhof (BFH) dazu Stellung genommen, welche Berechnungsmethode für die Ermittlung der Doppelbesteuerung einer Rente geeignet ist. Dazu und zur Anwendung des Nominalwertprinzips erfahren Sie hier mehr!

 

Rentenbesteuerung verfassungswidrig? BFH klärt künftige Regeln

Der BFH hält die Rentenbesteuerung derzeit zwar noch für verfassungskonform - für künftige Rentenjahrgänge ist das demnach aber nicht mehr gewährleistet. In zwei Urteilen entscheidet der BFH, dass zwar die derzeitige Rentenbesteuerung verfassungskonform ist, es jedoch für zukünftige Rentenjahrgänge zu einer Doppelbesteuerung kommt. Mehr dazu erfahren Sie hier!

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