Horst Seehofer zeigt sich endlich nachgiebig beim Streit um die Neueregelung des § 13 ErbStG. Wie die SZ berichtet, will der CSU-Chef nur noch mit einer Minimalforderung in die nächsten Verhandlungen zur Erbschaftsteuerreform treten: Kleine Betriebe mit maximal vier Vollzeitbeschäftigten sollen demnach von den Nachweispflichten für eine Steuerbefreiung ausgenommen werden.
Aktualisierung: Mittlerweile hat sich die Lage wieder geändert und der Gesetzentwurf ist im Vermittlungsausschuss. Klicken Sie hier und lesen Sie, was der Bundesrat beschlossen hat und wie es jetzt weitergeht.
Bislang hatte die CSU eine Arbeitnehmeranzahl von fünf gefordert, damit mehr Betriebe in den Genuss der Privilegierung kommen.
Kompromiss bei § 13 ErbStG
Mit diesem Kompromiss kann offensichtlich auch die SPD leben (zur Erinnerung: Der bisherige Gesetzentwurf setzt die Grenze bei der Ausnahme von der Lohnsummenregelung in § 13 ErbStG auf 3 Beschäftigte).
Als Ausgleich für die SPD soll das Aufkommen der Erbschaftsteuer zu Lasten der großen Betriebe insgesamt gesteigert werden.
Auch die bayerische Wirtschaft trägt den neuen CSU-Kurs bei § 13 ErbStG mit
Offensichtlich konnte Seehofer die Wirtschaftsverbände überzeugen, dass die CSU bei der Erbschaftsteuer bereits vieles erreicht habe, aber eben nicht alles durchsetzbar sei.
Letztendlich überwog wohl die Einsicht, dass es ohne Einigung „noch schlimmer“ kommen und „das Erreichte“ bei einem völligen Neuansatz wieder auf dem Spiel stehen könnte.
Plant die CSU eine länderspezifische Regelung bei der Erbschaftsteuer?
Außerdem hat wohl auch Markus Söder die bayerische Wirtschaft milde gestimmt. Als pikantes Detail sickerte durch, dass der bayerische Finanzminister im Bundestagswahlkampf die Regionalisierung der Erbschaftsteuer durchsetzen möchte.
Erbschaftsteuerreform 2016 vor Durchbruch – vorerst...
Die Erbschaftsteuerreform 2016 steht damit vor einem ersten Durchbruch. Der Bundestag könnte die Neuregelung des § 13 ErbStG (sowie einiger weiterer Normen) noch vor der Sommerpause beschließen.
Auf einem anderen Blatt steht aber, wie sich der Bundesrat verhält. Hier haben die Grünen bereits angekündigt, auf Konfrontationskurs zu gehen. Ob die erforderliche Mehrheit in der Länderkammer zustande kommt, ist also noch völlig offen.
Wir werden Sie auf diesen Themenseiten weiter über die aktuellen Ereignisse rund um §13 ErbStG und die Begünstigung von Unternehmen bei der Erbschaftsteuer informieren!