Finanzminister Schäuble will es jetzt wissen: Die Erbschaftsteuerreform 2016 soll doch noch im Sommer in trockenen Tüchern sein.
Laut Presseberichten in der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ findet am Mittwoch (1. Juni) ein Koalitionsausschuss statt, in dem die Verhandlungen über die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen wieder aufgenommen werden.
Der aktuelle Stand: Bisher ist die Koalition immer noch nicht über den heftig diskutierten ersten Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform hinausgekommen, der auf den so genannten Eckpunkten von Schäuble aufbaut.
Hinweis: Sehen Sie in diesem PDF, welche Szenarien nach Gesetzentwurf und BR-Stellungnahme derzeit vorstellbar sind – durchgespielt anhand von Beispielberechnungen. Nutzen Sie diesen Wissensvorsprung für Ihre Beratungspraxis!
Die CSU beharrte in der Vergangenheit auf ihrem Standpunkt, dass Firmenerben und damit Betriebsvermögen weitergehend verschont werden sollen als im Entwurf vorgesehen.
Jetzt startet die Koalition einen neuen Versuch, um einen Kompromiss zu erzielen. Das BMF strebt an, dass der Bundestag das Gesetz bis Mitte Juni verabschiedet. Dann könnte der Bundesrat in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 8. Juli das neue Erbschaftsteuergesetz beschließen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30.6.2016 gegeben – die somit also nur knapp überschritten wäre. Nach dem hin und her bei der Erbschaftsteuerreform in den letzten Monaten wäre das eine echte Überraschung. Wir halten Sie auf diesen Themenseiten auf dem Laufenden!