Wer eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung gründen möchte, wählt am besten die Form der GmbH. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen zwingend erfüllt werden. Auch muss sich mit der Frage beschäftigt werden, wie die GmbH gegründet werden soll - soll eine völlige Neugründung vorliegen oder soll lediglich eine stillgelegte GmbH reaktiviert werden? Und wie sieht die Bilanzierung aus?
Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns auf diesen Themenseiten. Besonders interessant ist dabei für Sie unsere Checkliste mit den wichtigsten Fakten, die es bei der Gründung einer GmbH zu beachten gilt. Außerdem zeigen wir Ihnen den Unterschied zwischen Neu- und Mantelgründung auf, um Sie optimal bei der Beratung Ihrer Mandanten in der Gründungsplanung zu unterstützen.
Sitz der Gesellschaft:
Kann frei gewählt werden. Maßgeblich für das zuständige Handelsregister.
Gegenstand des Unternehmens:
Möglichst eindeutige Bezeichnung, aber auch eventuelle spätere Ausweitung des Geschäftsfelds bedenken.
Firma:
Phantasienamen zulässig, darf aber nach allgemeinen Regeln nicht über Geschäftstätigkeit in die Irre führen. Unterscheidbarkeit vorab klären durch Nachfrage bei IHK/Registergericht.
Stammkapital:
Mindestens 25.000 Euro (sonst Unternehmergesellschaft).
Nennbeträge der Geschäftsanteile der Gesellschafter:
Jeder Gesellschafter übernimmt einen oder mehrere Geschäftsanteile (voller Eurobetrag). Die Summe der Geschäftsanteile muss das Stammkapital ergeben.
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Diese Checkliste enthält alles wichtige, was Sie bei der Neugründung einer GmbH wissen müssen - übersichtlich und anschaulich für Sie zusammengefasst.
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Ist die Entscheidung zur Eröffnung einer GmbH gefallen, so stellt sich die Frage, wie die GmbH zu gründen ist. Dabei sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen:
- Soll eine "normale" GmbH verwendet werden mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 Euro oder kann so viel Stammkapital nicht aufgebracht werden?
- Soll die Gesellschaft vollständig neu gegründet werden (echte Neugründung)?
- Oder soll eine stillgelegte GmbH reaktiviert werden (Mantelgründung)?
- Alternativ könnte daran gedacht werden, eine bereits bestehende Personengesellschaft in eine GmbH umzuwandeln.
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Erfahren Sie hier, wann eine echte Neugründung einer GmbH vorliegt.
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Nach der Rechtsprechung des BGH greifen bei der Nutzung von Vorratsgesellschaften bzw. Mantel-GmbHs die Regelungen zur Neugründung. Danach haben die Neugesellschafter bei der (Re-)Aktivierung den Vorgang dem Handelsregister gegenüber offenzulegen, und die Geschäftsführer haben zu versichern, dass das statuarische Stammkapital vorhanden ist (§ 7 Abs. 2 und 3 GmbHG ). Die Formulierung dieser Versicherung sollte beinhalten, dass das Stammkapital ordnungsgemäß erbracht wurde, heute (Zeitpunkt der Anmeldung) durch das Vermögen der Gesellschaft vollständig gedeckt ist und zur freien Verfügung des Geschäftsführers steht. [...]
In diesem Fachbeitrag erfahren Sie, wann eine Neugründung in Form einer Mantelgründung vorliegt und wie diese zu behandeln ist.
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Entsteht eine GmbH im Rahmen einer:
- Verschmelzung (§§ 2 ff. UmwG ),
- Auf- oder Abspaltung (§§ 123 ff. UmwG ) oder einer
- Ausgliederung (§§ 152 ff. UmwG)
so sind eine Schluss- und eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Hinsichtlich des übertragenden Rechtsträgers ist zu beachten, dass der Stichtag der Schlussbilanz höchstens acht Monate zurückliegen darf, bezogen auf den Tag der Umwandlungsanmeldung beim Handelsregister. [...]
Dieser Fachbeitrag beschäftigt sich mit den Schluss- und Eröffnungsbilanzen einer GmbH.
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