Kaum ein anderes Thema hat eine vergleichbar enorme Relevanz für den Unternehmenskauf wie die Haftungsrisiken, die sowohl auf Veräußerer-, als auch Erwerberseite bestehen. Damit geht naturgemäß eine erhebliche Bedeutung der Problematik für Ihre Praxis als Steuerberater einher. Darum informieren Sie sich hier über alles, was Sie zur Haftung beim Unternehmenskaufs unbedingt wissen sollten!
Aus § 75 AO ergibt sich unter Umständen eine Haftung des Erwerbers beim Unternehmenskauf für durch den Betrieb des Unternehmens ausgelöste Steuern und für Steuerabzugsbeträge. Nähere Einzelheiten zur Haftung des Erwerbers beim Unternehmenskauf haben wir in unserem Fachbeitrag zum Thema zusammengetragen und bieten Ihnen für Ihre Beratungstätigkeit außerdem eine praktische Vorlage für eine Musterklausel zur Übernahme des steuerlichen Haftungsrisikos durch den Veräußerer als Arbeitshilfe an. Mit einem Klick geht es weiter!
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Das Gesetz enthält keine speziellen Regelungen zur Haftung aus dem Unternehmensverkauf. Daher gelten grundsätzlich die Vorschriften des allgemeinen Mängelgewährleistungsrechts (§§ 434 ff. BGB). Weil sie den jeweiligen Interessenlagen beim Unternehmensverkauf nicht entsprechen, spielen diese Vorschriften in der Praxis so gut wie keine Rolle. Was es für Sie als Steuerberater zum Thema Verkäuferhaftung beim Unternehmenskauf zu beachten gilt, finden Sie hier! Mit einem Klick, auf einen Blick!
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Die Besteuerung des Unternehmenskaufs und damit die Steuerhaftung richtet sich im Wesentlichen danach, ob der Verkauf im Wege eines Asset oder Share Deals erfolgt. Beide Formen unterscheiden sich aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht grundlegend, weshalb sich auch die Fragestellungen an den Berater für die beiden Transaktionstypen erheblich voneinander unterscheiden. Wir fassen hier alle relevanten Informationen rundum das Thema Haftung für die Besteuerung des Unternehmenskaufs zusammen, geben hilfreiche Hinweise hierzu und veranschaulichen die Problematik anhand diverser Beispiele und Übersichten! Mit einem Klick geht es weiter zum Beitrag!
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Die Due Diligence nimmt gerade beim Unternehmenskauf in der Krise eine wichtige Rolle für Vertragsparteien sowie den betrauten Steuerberater ein. Dabei die Haftungsrisiken richtig einzuschätzen und interessengerecht zu verteilen, sollte gekonnt sein. In unserem Fachbeitrag erläutern wir, was es bei der Due-Diligence-Prüfung beim Unternehmenskauf in der Krise zu beachten gilt und legen hierbei besonderes Augenmerk auf die Haftung. Lesen Sie hier weiter!
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