Das Thema Insolvenz gehört zur Steuerberatung dazu. Immer wieder kommt es vor, dass einer Ihrer Mandanten mit seinem Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Dann ist zu prüfen, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss oder mit welchen Maßnahmen dieser umgangen werden kann. Hier kann es auch für Sie als Steuerberater schnell brenzlig werden.
Zum einen drohen Haftungsrisiken, zum anderen setzt das RDG enge Grenzen für eine Rechtsberatung. Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die aktuell wichtigsten Probleme und Lösungen rund um das Thema Insolvenz und Insolvenzantrag aus der Steuerberatersicht aufbereitet. Klicken Sie in die weiterführenden Beiträge und lesen Sie jetzt weiter!
+++AKTUELL: Neuerungen rund um Insolvenzrecht, Sanierungen und Restrukturierungen+++
Kommt 2022 die Reform des § 64 InsO unter der Ampelkoalition? Und wie sinnvoll ist die Gesetzesänderung eigentlich? Lesen Sie hier einen Expertenbeitrag zur aktuellen Lage rund um § 64 InsO.
SanInsFoG und StaRUG sind seit Januar 2021 in Kraft: Was Sie nun zur Sanierung außerhalb eines Insolvenverfahrens wissen müssen, erfahren Sie auf unseren Themenseiten zum SanInsFoG und StaRUG – hier klicken und weiterlesen.
Jahresabschlusserstellung und Haftung des Steuerberaters in Zeiten der Corona-Pandemie. Was tun, wenn Sie beim Jahresabschluss zum Beispiel eine Überschuldung bei Ihrem Mandanten feststellen? Hier klicken.
Auslaufen des Moratoriums des COVInsAG und nur teilweise Verlängerung bis März 2021 – hierauf müssen Sie als Steuerberater im Herbst 2020 besonders achten. Hier klicken.
Das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) – Das Gesetz im Überblick mit allen Auswirkungen auf die Praxis. Hier klicken.
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Gerade bei Insolvenzen überschneiden sich steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung sehr schnell mit der reinen Rechtsberatung. Insolvenzrecht, Strafrecht oder aber Arbeitsrecht sind nur einige Felder, zu denen Ihr Mandant Fragen hat. Doch wie weit dürfen Sie als Steuerberater gehen? Und wann haben Sie sogar eine Pflicht zur Beratung? Wir haben für Sie typische Mandatssituationen und Lösungsansätze rund um die Insolvenz zusammengestellt und geben Ihnen eine Einschätzung, wann eine Beratung ihrerseits zulässig ist und wann nicht. Klicken Sie hier und lesen Sie jetzt weiter.
Wie sind Zahlungen an einen Nachlassinsolvenzverwalter steuerlich einzuordnen, wenn damit die Freigabe vererbter Gesellschaftsanteile erreicht werden soll? Der BFH hat Zahlungen für einen Kommanditanteil als privat veranlasste Aufwendungen eingestuft und Sonderbetriebsausgaben abgelehnt. Die Aufwendungen sind demnach nicht mit Abfindungszahlungen an einen „lästigen Gesellschafter“ vergleichbar. Hier mehr erfahren zu BFH, Urt. v. 27.07.2023 - IV R 10/20.
Wann kann ein Darlehensgeber bei unterbleibender Rückzahlung einen Verlust bei den Kapitaleinkünften geltend machen? Nach dem BFH liegt ein endgültiger Ausfall einer privaten Kapitalforderung jedenfalls dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Insolvenzverwalter die „Masseunzulänglichkeit“ angezeigt hat.
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