Kanzleimarketing hat ein Stiefkind: Die Erfolgsauswertung

87 % der Steuerkanzleien haben eine eigene Webseite, aber nur 27 % der Kanzleien messen die Besucherzahlen auf der Webseite.

Wow, diese beiden Zahlen fallen direkt ins Auge, wenn man sich die Ergebnisse der Studie „Customer Journey Steuerberatungen 2016“* anschaut. Erkennen Sie das Problem, das sich dahinter auftut? Ein Großteil der Steuerberater weiß gar nicht, ob die eigene Webseite gut funktioniert oder nicht.

Die meisten Steuerberater sehen ihre Webseite als Instrument fürs Kanzleimarketing – sie möchten den Internetauftritt vor allem  für 3 Dinge nutzen:

  1. Mandantenakquise
  2. Mandanten informieren
  3. Neue Mitarbeiter gewinnen

Doch ist die eigene Kanzlei-Webseite überhaupt dafür geeignet? Das können Sie nur dann herausfinden, wenn Sie auch eine Erfolgsauswertung machen. Alles andere ist ein Blindflug, der im schlimmsten Fall auch noch eine Stange Geld kostet (das dann für andere Kanzleimarketing-Aktivitäten fehlt).

Wer seine Webseite dagegen auswertet, der bekommt schnell heraus, wie viele Besucher auf die Webseite kommen, wie lange sie dort bleiben, welche Seiten sie lesen, auf welchen Seiten die Besucher direkt wieder verloren gehen, über welche Keywords die Besucher auf die Seite kommen – und noch viel mehr interessante Fakten.

Das Entscheidende ist: Wenn Sie diese Informationen haben, können Sie Ihre Webseite so nachjustieren, dass Sie die 3 Ziele – Mandantenakquise, Information, Recruiting – besser erreichen.

Apropos, wie sieht es denn bei Ihrer Kanzleiwebseite aus? Machen Sie eine Erfolgsauswertung? Wenn nicht, dann habe ich heute zwei wertvolle Tipps für Sie:

  1. Eine kurze Anleitung, wie Sie Google Analytics als kostenloses Auswertungstool in Ihre Webseite integrieren und fortan die Besucherzahlen analysieren können.
  2. Die Vorankündigung des nächsten Webinars unseres Kanzleimarketing Experten Christoph Schreiber. In diesem Webinar wird Herr Schreiber die Studie „Customer Journey Steuerberatungen 2016“* vorstellen und dabei noch einmal im Detail auf das Problem der mangelnden Erfolgsauswertung eingehen – mit vielen Tipps, wie Sie es besser machen können. (Teilnahme gratis, Anmelde-Möglichkeit folgt in Kürze!)

Die Anleitung: Erfolgsauswertung für Kanzleiwebseiten mit Google Analytics

Lassen Sie uns in diesem Artikel aber einen Blick auf Google Analytics werfen. Analytics ist ein Auswertungswerkzeug von Google, das Ihnen ermöglicht,  Leistungsdaten wie Nutzerzahl oder Seitenaufrufe auf Ihren so genannten „Propertys“ zu messen. Propertys bezeichnet in diesem Fall nichts anderes als Webseiten oder Apps, die Ihnen gehören.

So funktioniert's:

1. Konto einrichten bei Google Analytics

Rufen Sie die Login-Seite von Google Analytics auf. Klicken Sie auf „anmelden.“ Sofern Sie bereits einen Google-Account haben, können Sie sich nun mit Ihren Zugangsdaten anmelden. Wenn nicht, müssen Sie sich zunächst bei Google kostenfrei registrieren (Schaltfläche „Konto erstellen“).

2. Property einrichten

Nach der Anmeldung bei Analytics legen Sie ein neues Analytics-Konto an und richten Ihre erste Property ein (siehe Abb. 1). Suchen Sie sich dazu einen Kontonamen aus,  benennen Sie Ihre Webseite und geben Sie die URL Ihrer Webseite an (achten Sie dabei auf die Wahl des Protokolls http oder https).

Abb. 1: Neues Konto und Property einrichten bei Google Analytics

3. Tracking Code/ Tracking ID abrufen und zu Ihren Kanzleiwebseiten hinzufügen

Wenn Sie alle Angaben zu Ihrem Konto/ Ihrer Property gemacht haben, klicken Sie unten auf der Seite auf „Tracking ID abrufen“. Sie sehen anschließend Ihre Tracking-ID und den  Universal Analytics-Tracking-Code für Ihre Property (siehe Abb. 2).

Dieser Tracking Code beginnt mit dem Befehl <script> und endet mit </script> und muss nun in Ihre Webseite integriert werden. Dazu gibt es mehrere Optionen. Die einfachste Variante  ist folgende: Fügen Sie den Tracking Code auf jeder Webseite (also die Homepage und alle Unterseiten), für die Daten erfasst werden sollen, unmittelbar vor dem schließenden Tag </head> ein.

Wenn Sie Vorlagen zum dynamischen Generieren von Seiten für Ihre Website verwenden, wie etwa bei Einsatz von PHP, ASP oder einer ähnlichen Technologie, können Sie den Tracking Code auch in eine eigene Datei einfügen und in die Kopfzeile der Seite aufnehmen.

Abb. 2: Tracking-ID und der Tracking-Code zwischen den <script>-Tags

Noch zwei wichtige Anmerkungen:  Anonymize IP und Datenschutzerklärung


Damit Sie rechtlich abgesichert sind, beachten Sie noch Folgendes bei der Einrichtung von Google Analytics:

1.

In Deutschland darf Google Analytics nur mit verkürzten, anonymisierten IP-Adressen genutzt werden. Dazu müssen Sie den Tracking-Code mit der Funktion „anonymizeIp“ ergänzen (siehe Abb. 3). Eine Anleitung von Google finden Sie  hier.

 

Abb. 3: Den Tracking Code um die Funktion „anonymizeIp“ ergänzen

2.

Zusätzlich müssen Sie die Datenschutzerklärung auf Ihrer Website anpassen, indem Sie die Besucher auf Ihrer Webseite darauf hinweisen, dass Sie Analytics verwenden und die Daten  im Rahmen von Google Analytics gespeichert und verarbeitet werden. Außerdem muss die Datenschutzerklärung einen Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit zur Erhebung der Daten enthalten. Dazu müssen Sie auf das Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics hinweisen.

Wenn Sie diese Schritte bei Google Analytics ausgeführt haben, steht einer Erfolgskontrolle bei Ihrer Kanzleiwebseite nichts mehr im Wege. Abschließend weise ich noch auf die umfangreiche Anleitung hin, die Google selbst ins Netz gestellt hat und Ihnen bei der Einrichtung und Anwendung von Analytics weiterhilft.

*Zur Studie: Die „Customer Journey Steuerberatungen 2016“ hat der Online-Marketing Experte Christoph Schreiber in Zusammenarbeit mit dem Deubner Verlag und Heinrich-Heine-Consulting e.V. im März 2016 durchgeführt.

Markus Bongardt, Experte für Kanzleimarketing beim Deubner Verlag

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