Auch 2022 und 2023 gibt es wieder Neuerungen und Anpassungen rund um TSE und Kassengesetz. Zum einen hat das BMF ein neues Schreiben veröffentlicht, das die Übergangsregelung für ein auslaufendes TSE-System regelt. Zum anderen wurde das FAQ zur Kasse aktualisiert.
Neues BMF-Schreiben vom 13.10.2022 - IV A 4 - S 0319/20/10002 :009
Das neue BMF-Schreiben zur Kasse vom 13.10.22 ist sehr speziell auf ein System bezogen. Durch das BMF-Schreiben wird eine Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul geschaffen.
Hintergrund: Am 8. Juli 2022 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht, dass die Zertifizierung der Version 1 der TSE der Firma cv cryptovision GmbH mit Ablauf des 7. Januars 2023 ausläuft. Damit ist ab diesem Zeit- punkt diese TSE keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO.
Der Austausch der nicht mehr zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ist laut BMF-Schreiben nun umgehend durchzuführen, und die rechtlichen Voraussetzungen sind unverzüglich zu erfüllen. Dennoch kann die nicht mehr zertifizierte TSE bis zum 31. Juli 2023 weitergenutzt werden, wenn das System vor dem 7. Juli 2022 erworben und eingebaut worden ist.
Quelle: BMF-Schreiben vom 13.10.2022
Neues FAQ 2022 zur Kasse
Weiterhin hat das BMF das umfassende FAQ zum Kassengesetz, zu § 146a AO und zur Kassensicherungsverordnung überarbeitet. Hier geht es zum neuen FAQ.