Immer wieder gibt es Unsicherheiten darüber, ob eine ärztliche Leistung umsatzsteuerbefreit ist oder nicht. Wir sammeln hier für Sie aktuelle Informationen und Fälle zum Thema Umsatzsteuer bei Ärzten und Heilberufen - so bleiben Sie auf dem neuesten Stand und können Ihre Mandanten aus dem Gesundheitsbereich optimal beraten.
Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Hebammen und viele andere heilberuflich Tätige gelten steuerlich grundsätzlich als Freiberufler und zahlen deshalb weder Gewerbe- noch Umsatzsteuer. Dieser einfache Grundsatz der Besteuerung wird jedoch durch zusätzliche Dienstleistungen (z.B. individuelle Gesundheitsleistungen, Schönheitsoperationen oder Leistungen im Wellnessbereich) und Nebenleistungen (z.B. den Verkauf von Produkten) verkompliziert. Auch das Entstehen von neuen Heilberufen oder heilberufähnlichen Tätigkeiten stellt diese traditionell einfache Besteuerung jedoch immer häufiger in Frage.
Checkliste: Umsatzsteuerpflichtige und umsatzsteuerfreie Umsätze bei Ärzten und Heilberufen
Auf Grundlage von Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung haben wir hier eine umfassende Checkliste erstellt. Sehen Sie auf einen Blick, welche Umsätze bei Ärzten und anderen Heilberufen umsatzsteuerbefreit sind und welche nicht. Hier klicken und "Checkliste Umsatzsteuer bei Heilberufen" öffnen.
Sind Bereitschafts- und Notdienste von der Umsatzsteuer befreit?
Grundsätzlich sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin von der Umsatzsteuer befreit. Aber gilt das auch für alle Bereitschafts- und Notdienste? Der BFH hat klargestellt, dass auch Leistungen eines Arztes im Rahmen eines Notdienstes, mit denen gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig erkannt werden sollen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten zu können, umsatzsteuerfrei sind. Hier klicken und mehr erfahren.
Greift die Umsatzsteuerbefreiung für Gesundheitszentren?
Wann greift die Umsatzsteuerbefreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Leistungen? Dies kann insbesondere bei bestimmten Leistungen privater Gesundheitszentren fraglich sein. Nach Ansicht des BFH scheidet eine Befreiung von der Umsatzsteuer jedenfalls dann aus, wenn die Leistungen solcher Einrichtungen unabhängig von einem medizinisch diagnostizierten Krankheitsbild erbracht werden. Hier klicken und mehr erfahren.
EuGH-Vorlage: Ist medizinische Telefonberatung umsatzsteuerfrei?
Medizinische Leistungen, die z.B. über das Internet oder am Telefon erbracht werden, sind auf dem Vormarsch. Hier kann sich jedoch die Frage stellen, ob im Einzelfall eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung vorliegt. Diese Frage hat der BFH nun dem EuGH vorgelegt. Hier klicken und mehr erfahren.
Verkehrspsychologische Behandlung kann steuerpflichtig sein
Der Kläger des Streitverfahrens war Heilpraktiker und approbierter Psychotherapeut. Im Rahmen seiner psychotherapeutischen Leistungen führte er auch verkehrspsychologische Behandlungen durch. Strittig war, ob diese Leistung umsatzsteuerfrei ist oder nicht. Hier klicken und mehr erfahren.