Die Umwandlung eines Personenunternehmens in eine Kapitalgesellschaft oder auch umgekehrt wird zivil- und steuerrechtlich unterschiedlich behandelt. So spricht man im Steuerrecht gemäß des Umwandlungsgesetztes bei der Umwandlung eines Personenunternehmens in eine GmbH von der Einbringung. Erhalten Sie auf folgender Seite schnell einen zuverlässigen Überblick über die genauen Details der Umwandlung und die daraus entstehenden steuerrechtlichen Fragestellungen. Zur Unterstützung für ihre Arbeit werden Ihnen außerdem zahlreich Praxistipps zu bereitgestellt.
Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft kann zivilrechtlich nach § 2 i.V.m. § 3 UmwG als Verschmelzung zur Aufnahme oder als Verschmelzung zur Neugründung erfolgen. Was passiert bei der Verschmelzung zur Aufnahme mit dem Vermögen der umgewandelten Kapitalgesellschaft? Wohin fließt das Vermögen bei der Verschmelzung zur Neugründung? Finden Sie in unseren Fachartikeln die Antworten und informieren Sie sich darüber hinaus über andere Alternativen der Unternehmensumwandlung. Klicken Sie hier!
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Kapitalgesellschaften sind in der Praxis vielfach als übertragender oder übernehmender Rechtsträger im Rahmen von Umwandlungen beteiligt. Regelmäßig tritt die Kapitalgesellschaft dabei öfter als übernehmender Rechtsträger bei der Umwandlung eines Personenunternehmens auf. Lesen Sie in unseren Fachbeiträgen, wie Sie diese Umstrukturierungen im Zivil-, aber besonders im Steuerrecht behandeln müssen!
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Das Urteil setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Grunderwerbssteuer bei der formwechselnden Umwandlung entsteht oder nicht. Lesen Sie hier mehr über das Urteil und erfahren Sie alle Details über die Streitfrage! Um ihre Arbeit für Sie zu erleichtern, haben wir außerdem für Sie einen hilfreichen Praxistipp hinsichtlich der formwechselnden Umwandlung verfasst. Lesen Sie hier weiter!
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