Steuerberatung -

Aktuelle Richtlinien zum Statusfeststellungsverfahren

Die bisherige Verfahrensweise der Sozialversicherungsträger im Zusammenhang mit der Durchführung von Statusfeststellungsverfahren beruhte auf den Besprechungsergebnissen der Spitzenverbände der deutschen Sozialversicherung vom 11.11.2004. Aufgrund der zwischenzeitlich immer wieder verfeinerten Beurteilungspraxis und der durch eine Vielzahl von Sozialgerichtsurteilen angepassten Einzelfallentscheidungen wurde seitens der Spitzenverbände mit gemeinsamem Rundschreiben vom 13.04.2010 die nunmehr vorherrschende Verwaltungspraxis überarbeitet. Das aktualisierte Rundschreiben löst mit Wirkung zum 01.06.2010 die gemeinsamen Grundsätze sowie das bisherige Rundschreiben ab.

Im Zusammenhang mit dem aktuellen Rundschreiben wurden auch noch einmal die Unterschiede zwischen einem obligatorischen und einem optionalen Verfahren bzw. der Zuständigkeit zwischen Rentenversicherungsträger und Einzugsstellen herausgestellt. Auch die Frage der Vorrangigkeit im Verfahren wird hier behandelt. Dies ist insbesondere für die Fälle wichtig, in denen bereits eine Prüfung gem. § 28h Abs. 2 SGB IV durch die Krankenkasse oder im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 SGB V durch den Betriebsprüfdienst des Rentenversicherungsträgers erfolgte.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Rundschreibens vom 13.04.2010 wurden auch die im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens zur Verfügung stehenden Antragsvordrucke überarbeitet. Diese sind mit sofortiger Wirkung zu verwenden.

Quelle: Redaktion Steuern - vom 11.10.10