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Steuerberatung -

Anpassungen beim Anlegerschutz und Kapitalmarkt

Die Finanzkrise hat das Vertrauen in die Finanzmärkte erschüttert und gezeigt, dass weitere Verbesserungen des Aufsichtsrechts nötig sind. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesfinanzministerium am 03.05.2010 einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes erstellt. Die Bundesregierung will einen Gesetzesentwurf mit den Eckpunkten im Kabinett beschließen, die im Folgenden beschrieben werden.

Verbesserter Anlegerschutz
Bislang gelten gesetzliche Vorschriften hinsichtlich anlegerfreundlicher Transparenz und Beratung für Finanzinstrumente, die im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) erfasst werden, und z.B. für Aktien und Bundesanleihen gelten. Der Anwendungsbereich dieser Vorschriften soll künftig auf Produkte des sogenannten „Grauen Kapitalmarktes“ ausgedehnt werden. Besonders geschlossene Fonds sind von diesen Änderungen betroffen. Sie sehen in der Regel eine lange Laufzeit und eine hohe Mindestanlagesumme vor, bieten aber gleichzeitig kaum Möglichkeiten, Anteile während der Laufzeit zu veräußern. Weiterhin ist geplant, dass Prospekte für Graumarktprodukte Angaben enthalten müssen, die es den Anlegern ermöglichen, sich ein Bild über die Seriosität des Anbieters zu machen.

Hinweis: Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von fehlerhaften Angaben in Prospekten für Graumarktprodukte und Wertpapiere soll von bisher maximal drei auf maximal zehn Jahre ausgedehnt werden.

Um Anleger vor Falschberatung zu schützen, soll bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Datenbank angelegt werden, in der Anlageberater, Vertriebsverantwortliche und Compliance-Beauftragte erfasst werden. Ermittelt die BaFin schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, sind Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen, die bis hin zu einem zweijährigen Abzug des fraglichen Mitarbeiters aus der Anlageberatung oder Vertriebsverantwortung reichen. So soll gewährleistet werden, dass bei einer Anlageberatung das Kundeninteresse und nicht das Provisionsinteresse von Finanzdienstleistern im Vordergrund steht.

Ein vereinheitlichtes Informationsblatt soll künftig den Kunden kurz und übersichtlich die jeweiligen Charakteristika von Finanzprodukten aufzeigen – ähnlich einem „Beipackzettel“ bei Medikamenten. Bisher wurden solche Informationsblätter von verschiedenen Banken freiwillig eingesetzt. Mit der neuen Regelung würde der Beipackzettel Pflicht werden. In einem zweiten Schritt sollen die Informationszettel auf Vergleichbarkeit über Institutsgrenzen hinweg geprüft und eventuell im Aufbau und Inhalt an konkretere Vorgaben gebunden werden.

Erhöhte Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte
In der Vergangenheit gab es eine Praxis des „Anschleichens“ an ein Unternehmen: Übernahmen, bei denen Stimmrechte eines Unternehmens unbemerkt erworben wurden. So konnten auf intransparente Weise große Stimmrechtspositionen aufgebaut werden, ohne dass die BaFin, der Markt oder Emittenten frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Die wertpapierhandelsrechtlichen Meldepflichten sollen deshalb auf bisher nicht erfasste Finanzinstrumente erweitert werden, um den unbemerkten Erwerb von Stimmrechten zu verhindern.

Das Halten von Leerverkaufspositionen soll in Zukunft im Einklang mit europäischen Empfehlungen transparent gemacht werden:

  • Bei Netto-Leerverkaufspositionen ab 0,2 % der ausgegebenen Aktien eines Unternehmens und Veränderungen von jeweils 0,1 %-Punkten müssen Meldungen an die BaFin erfolgen.
  • Bei Netto-Leerverkaufspositionen ab 0,5 % und Veränderungen von jeweils 0,1 %-Punkten sind Veröffentlichungen erforderlich.

Hinweis: Bei offenen Immobilienfonds soll unter anderem die börsentägliche Anteilsrücknahme ausgeschlossen und eine zweijährige Mindesthaltefrist eingeführt werden. Ergänzend sollen die Fonds verpflichtet werden, Anteile nur nach Kündigung mit einer Frist zurückzugeben, die zwischen sechs und 24 Monaten angesetzt werden kann.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - vom 13.07.10