Maksym Yemelyanov © fotolia.de

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Steuerberatung -

Diese Fristen zu Silvester sollten Sie im Hinterkopf haben

Zum Jahresende läuft wieder eine Reihe gesetzlicher Fristen ab. Damit Sie keine Deadline versäumen, hat Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht eine Checkliste wichtiger Merkposten von A wie Altersvorsorge bis W wie Wohnungsbauprämie für Sie zusammengestellt.

  • Altersvorsorge: Riester-Zulage für 2007 gibt es nur noch, wenn der Antrag auf Förderung dem entsprechenden Sparinstitut bis zum 31.12.2009 vorliegt. Ansonsten verfällt der Zuschuss. Sofern dem Produktanbieter ein Dauerzulagenantrag vorliegt, wird der Antrag automatisch und unmittelbar durch elektronische Datenübertragung zwischen Anbieter und Zulagestelle abgewickelt.
  • Antragsveranlagung: Wer nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorweist, darf eine Veranlagung beantragen und erhält hierüber in den meisten Fällen eine Steuererstattung. Dazu bleiben vier Jahre Zeit, für 2005 also bis Ende 2009.
  • Arbeitnehmer-Sparzulage: Für den Antrag bleiben jetzt erstmals vier Jahre Zeit. Damit können ihn Arbeitnehmer immer zeitgleich mit ihrer Einkommensteuererklärung einreichen. Der Antrag für das Jahr 2005 muss bis zum 31.12.2009 gestellt werden.
  • Aufbewahrungspflicht: Um Platz im Archiv für neue Unterlagen zu schaffen, können Anfang 2010 - etwa bei einer Inventur - geschäftliche Belege und Ordner vernichtet werden, die 1999 oder früher erstellt worden sind.
  • Bauabzugsteuer: Bauunternehmer und Handwerker erhalten eine Freistellungsbescheinigung zur Vermeidung der Bauabzugsteuer in der Regel für drei Jahre. Da die Bescheinigungen in der Regel bis Silvester gelten, läuft jetzt die Gültigkeit der ab 2007 ausgestellten Dokumente ab.
  • Bilanz: Für offenlegungspflichtige Unternehmen läuft Ende 2009 die Veröffentlichungsfrist beim elektronischen Bundesanzeiger für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2008 ab. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
  • Formulare: An Silvester 2009 endet die automatische Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2008 bei Abgabe durch einen Steuerberater.
  • Investitionszulage: Die Frist für den Antrag für 2006 läuft am 31.12.2009 aus.
  • Kindergeld: Der Antrag für das Jahr 2005 kann durch die vierjährige Festsetzungsfrist nur bis zum 31.12.2009 gestellt werden.
  • Ökosteuer: Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes besteht die Möglichkeit der Rückerstattung der Ökosteuerbelastung. Spätestens bis zum 31.12.2009 müssen Unternehmen die Anträge für das Verbrauchsjahr 2008 beim örtlich zuständigen Hauptzollamt eingereicht haben.
  • Partikelfilter: Die Förderung für die Nachrüstung eines Diesel-Kfz mit einem Rußfilter in Höhe von 330 € läuft an Silvester 2009 aus.
  • Verjährung: Steuerbescheide für 2004 verjähren mit Ablauf des Jahres 2009, sofern die Steuererklärungen 2005 abgegeben wurden. Dies gilt auch, wenn die alten Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen. Sie sind nur noch bis Ende 2009 vollkommen offen und zu ändern. Ein Änderungsantrag kann lediglich innerhalb dieser Frist gestellt werden.
  • Wohnungsbauprämie: Noch bis Jahresende kann die staatliche Förderung für 2009 gesichert werden.

 

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - Beitrag vom 15.12.09