Steuerberatung -

Eindämmung der Normenflut: Aufhebung von BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben vom 23.04.2010 festgestellt, dass der Bestand an steuerlichen Verwaltungsvorschriften zu verringern sei. Zu diesem Zweck hebt es zu bestimmten Steuertatbeständen geltende BMF-Schreiben auf, die bis zum 31.12.2009 ergangen sind, soweit sie nicht in einer sogenannten Positivliste aufgeführt sind.


Für die bis zum 31.12.2009 ergangenen BMF-Schreiben gilt folgende Verwaltungsregelung:

Um den Bestand an steuerlichen Verwaltungsvorschriften auch weiterhin zu verringern und aktuell zu halten, werden für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2008 verwirklicht werden, die bis zum 31.12.2009 ergangenen und noch geltenden BMF-Schreiben aufgehoben, soweit sie nicht in der 108 Seiten umfassenden Anlage aufgeführt sind (Positivliste). Für vor dem 01.01.2009 verwirklichte Steuertatbestände bleibt deren Anwendung unberührt. BMF-Schreiben in diesem Sinne sind Verwaltungsvorschriften, die die Vollzugsgleichheit im Bereich der vom Bund verwalteten, der von den Ländern verwalteten und der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern sicherstellen sollen. Die Aufhebung der BMF-Schreiben bedeutet keine Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung der Verwaltung, sondern dient der Bereinigung der Weisungslage. Sie hat deklaratorischen Charakter, soweit die BMF-Schreiben keine Rechtswirkung mehr entfalten.

BMF-Schreiben v. 23.04.2010 - IV A 6 - O 1000/09/10095

Quelle: Redaktion Steuern - vom 19.05.10