Andreas Klein © fotolia.de

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Steuerberatung -

Geänderte Vordrucke zur Einkommensteuererklärung 2009

Die wesentlichen Änderungen der Formulare finden sich im Mantelbogen und in der Anlage KAP. Die Anlage Vorsorgeaufwand wurde aufgrund des in den letzten Jahren immer weiterentwickelten Sonderausgabenbereichs und hinsichtlich der ab 2010 geltenden Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung neu aufgelegt. Das aktuelle Formular beinhaltet die Abfragen zu den Sonderausgaben der bisherigen Seite 3 des Vordrucks ESt 1 A sowie der Anlage AV, die ab dem VZ 2009 nicht mehr aufgelegt wird. In diesem Zusammenhang wurden auch die übrigen Abfragen im Mantelbogen neu sortiert; die verbleibenden Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen rutschen jeweils eine Seite nach vorn. Dafür verschieben sich die Abfragen zu den sonstigen Angaben und Anträgen sowie das Feld für die Unterschrift von Seite 2 auf Seite 4.

Änderungen im Mantelbogen

Die Vordrucke wurden an die neuen Erfordernisse des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums (SEPA: Single Euro Payments Area) angepasst. Jetzt können bei der Bankverbindung entweder BLZ und Kontonummer oder BIC und IBAN angegeben werden. In den Zeilen 50 bis 52 und 54 wurden Abfragen für die elektronisch übermittelten Zuwendungsbestätigungen geschaffen (§ 50 Abs. 1a EStDV). Für Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung, deren Daten elektronisch übermittelt wurden (Zeile 54), steht keine eigene Kennzahl zur Verfügung.

Die neue Zeile 57 beinhaltet solche Kapitalerträge nach § 2 Abs. 5b Satz 2 Nr. 1 EStG, die Einfluss auf die Berechnung der abziehbaren Zuwendungen haben können. Kapitalerträge sind bei der Ermittlung der zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) zu berücksichtigen. Daher erlaubt Zeile 72 die Angabe, dass die Kapitalerträge nicht mehr als 801 € bzw. 1.602 € betragen. Trifft dies nicht zu, ist in Zeile 73 die Höhe der Erträge einzutragen; der Abzug des Sparer-Pauschbetrags wird dann automatisch berücksichtigt.

In den Zeilen 74 bis 78 wurden die Abfragen zu haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Dienst-, Pflege- und Betreuungsleistungen, zur Heimunterbringung und zu Handwerkerleistungen an die gesetzlichen Änderungen angepasst.


Änderungen in der Anlage KAP

Aufgrund der Abgeltungsteuer wurde die Anlage KAP neu in verschiedene Blöcke eingeteilt. Die Abfragen in den Zeilen 4 bis 6 sind erforderlich, damit der Bearbeiter erkennen kann, was der jeweilige Steuerpflichtige mit der Abgabe dieser Anlage erreichen möchte. Die Zeilen 7 bis 14 entsprechen dem Muster der Steuerbescheinigung – mit Ausnahme des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG. In den Zeilen 22 bis 25 sind Kapitalerträge zu erklären, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.

In den Zeilen 31 bis 48 werden die Daten der Erträge aus Beteiligungen entsprechend der Vorderseite abgefragt. Die Abfrage der Fälle des § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG entfällt hier. Diese Fälle können auf Ebene der Gesellschaft nicht erkannt werden, weil für die Prüfung der Prozentgrenze alle Beteiligungen (mittelbar und unmittelbar) zusammengerechnet werden müssen. Im Rahmen der ESt-4B-Mitteilung werden alle Kapitalerträge an das Wohnsitzfinanzamt weitergegeben - unabhängig davon, welche Wahlrechte der jeweilige Steuerpflichtige im Rahmen der Einkommensteuererklärung ausübt.

Die Steuerabzugsbeträge werden getrennt nach Einkünften aus § 20 EStG und anderen Einkunftsarten abgefragt. Der Anleitungstext ist entsprechend der geänderten Anlage KAP umgestaltet und zur Verdeutlichung mit einem Eintragungsbeispiel versehen.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - vom 23.03.10