Steuerberatung -

Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben und seine Auswirkungen

Das Bundeskabinett hat am 16.12.2009 den Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht u.a. eine Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 10.09.2009 (Rs. C-269/07) vor.

Danach ist beabsichtigt, dass die Zulageberechtigung bei der steuerlichen Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung bzw. den Bezug einer inländischen Besoldung gekoppelt werden soll. Eine Zulageberechtigung von unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen, die einer der Pflichtversicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, ist nur noch für vor dem 01.01.2010 abgeschlossene Altverträge vorgesehen. Aus diesem Grund sind die Rdnrn. 9 und 10 des BMF-Schreibens vom 20.01.2009 (BStBl I 2009, 273) ab dem 01.01.2010 vorerst nicht mehr anzuwenden.

BMF-Schreiben v. 18.12.2009 - IV C 3 - S 2222/07/10009

Quelle: Redaktion Steuern - vom 26.01.10