Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschuss-Rechnung wird der Gewinn durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt. Dabei gilt grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip. Neu ist hierbei Folgendes:
Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
- für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
- für Anteile an Kapitalgesellschaften,
- für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte,
- für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens
werden jetzt erst zum Zuflusszeitpunkt des Veräußerungserlöses bzw. zum Entnahmezeitpunkt als Betriebsausgaben berücksichtigt.
Diese Neuregelung gilt erstmals für Wirtschaftsgüter, die nach dem 06.05.2006 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die vor dem 06.05.2006 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden, sind jetzt auch erst zum Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder zum Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
Dazu folgendes Beispiel:
Im Juni 2006 werden Wertpapiere im Wert von 1 Mio. € gekauft und für 1,1 Mio. € am 31.12.2006 verkauft. Der Kaufpreis fließt aber vereinbarungsgemäß erst am 02.01.2007 zu. Gemäß dem jetzt gesetzlich festgeschriebenen Zuflussprinzip wird der betriebliche Aufwand in diesen Fällen auch erst im Jahr 2007 berücksichtigt.
Übrigens: Außerdem sind die oben aufgeführten Wirtschaftsgüter in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen. Dabei sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der an deren Stelle tretende Wert anzugeben.
Hinweis: Der Deubner Verlag hat das Fachbuch „Die neue Einnahmen-Überschussrechnung 2005/2006“ für 39 € herausgegeben. Auf 230 Seiten geht der Autor, Michael Seifert, praxisbezogen auf alle relevanten Fragen ein, die sich mit der neuen Anlage EÜR und den damit verbundenen neuen Kontrollmöglichkeiten des Finanzamts befassen. Für Bestellungen wenden Sie sich bitte an den Verlag: per E-Mail: kundenser­vice(at)deubner-verlag.de, telefonisch: 0221 937018-18 oder per Fax: 0221 937018-90 oder besuchen Sie www.deubner-steuern.de (erweiterte Suche mit „632“ starten).
Quelle: Meldung - vom 13.06.06