Steuerberatung -

Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Bisher war es gängige Praxis, dass ein Gründungszuschuss nur bei einem nahtlosen Anschluss einer selbständigen Tätigkeit an das Arbeitslosengeld gewährt wurde. Mit Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R entschied nun das BSG, dass dies nicht haltbar ist.

Nach Auffassung der Richter kommt ein Gründungszuschuss auch dann in Betracht, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht nahtlos an den Beginn einer selbständigen Tätigkeit anschließt. Die Richter sehen es als ausreichend an, wenn ein enger zeitlicher Zusammenhang mit einem vorangehenden Arbeitslosengeldanspruch gewahrt ist. Das ist der Fall, wenn dabei nach Sinn und Zweck und unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung der Förderleistung ein Zeitraum von ca. einem Monat nicht überschritten wird. Damit kommt das BSG zu einer Definition der in § 57 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a SGB III i.d.F. des Gesetzes vom 20.07.2006 (BGBl I 2006, 1706) enthaltenen Rechtslage.

BSG, Urt. v. 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

Quelle: Redaktion Steuern - vom 09.06.10